Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KOMTRIGON® GmbH & Co. KG

  1. Geltungsbereich

    Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der KOMTRIGON® GmbH & Co. KG, Kirchstraße 6, 21218 Seevetal (nachfolgend „KOMTRIGON“ oder „Agentur“ genannt) und dem Auftraggeber, soweit sich aus dem jeweiligen Vertrag nichts anderes ergibt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen und finden keine Anwendung, es sei denn die Agentur stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

  2. Vertragsschluss

    Basis für den Vertrag ist das jeweilige Angebot der Agentur, das unverbindlich und freibleibend ist. Erfolgt eine Auftragserteilung des Auftraggebers, so kann die Agentur den Auftrag durch Auftragsbestätigung binnen einer Frist von zwei Wochen annehmen.

  3. Farben/Bildmuster

    Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner etc.) abweichen. Diese Farbabweichungen sind in der Druckindustrie üblich und vom Auftraggeber hinzunehmen. Der Auftraggeber kann aber gegen eine gesonderte Vergütung ein farbverbindliches Proof anfertigen lassen. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Abbildungen bzw. Bildmuster in den Katalogen der Agentur oder im Internet unverbindlich sind. Tatsächliches Aussehen und Farbgebung können geringfügig abweichen.

  4. Vergütung, Kündigung

    Zahlungsforderungen sind, sofern im Vertrag kein ausdrückliches Fälligkeitsdatum genannt ist, zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei Verzug steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen oder Arbeiten durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt. Sofern Werkvertragsrecht Anwendung findet, wird § 649 S. 1 BGB bei Verträgen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr ausgeschlossen, so dass eine Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich ist; auch findet § 649 S. 3 BGB keine Anwendung. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige Abgaben, wie z.B. Zahlungen an Verwertungsgesellschaften, sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen und werden an ihn weiterberechnet.

    Eine Aufrechnung gegen die Forderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und/oder Zurückbehaltungsrechten gegen die Agentur ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

  5. Liefertermine

    In keinem Fall übernimmt die Agentur eine verschuldensunabhängige Haftung für Liefertermine. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als fest zugesichert vorher vereinbart wurden sowie wenn der Agentur die erforderlichen Unterlagen und Informationen vereinbarungsgemäß vom Auftraggeber übergeben werden und der Auftraggeber die vereinbarten Termine für Druck und Produktionsfreigaben einhält. Fälle höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Lieferungen so lange aufzuschieben, wie das Ereignis andauert; sobald sie hiervon Kenntnis erlangt, benachrichtigt sie den Auftraggeber.

  6. Präsentationen und Pitches

    Für die Teilnahme an Präsentationen und Pitches steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. In jedem Fall bleiben die Präsentationsunterlagen der Agentur in ihrem Eigentum. Auf Aufforderung hat der Auftraggeber sämtliche Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben. Der Auftraggeber ist in keinem Fall berechtigt, die von der Agentur erstellten Präsentationsunterlagen weiter zu nutzen, insbesondere zu bearbeiten, an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen. Das gilt auch bei Zahlung eines Präsentationshonorars durch den Auftraggeber. Die Agentur bleibt in jedem Fall berechtigt, die im Zuge der Präsentation erbrachten urheberrechtlich geschützten Leistungen anderweitig zu nutzen.

  7. Sach- und Rechtsmängel

    Unverzüglich nach Erhalt einer von der Agentur erstellten Leistung hat der Auftraggeber diese zu untersuchen und bei Vorliegen von erkennbaren Mängeln unverzüglich und in Schriftform zu rügen. Unterlässt er dies, so gilt die entsprechende Leistung hinsichtlich erkennbarer Mängel als abgenommen und genehmigt.

  8. Haftungsbeschränkung

    Die Agentur haftet unbeschränkt im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Agentur haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannten „Kardinalpflichten“), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Agentur auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt. Soweit die Haftung der Agentur gemäß dieser Ziffer ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

  9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, auch in rechtlicher Hinsicht. Der Auftraggeber prüft die der Agentur übergebenen Unterlagen auf mögliche gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter. Sollte er nicht zur Verwendung und Weitergabe berechtigt sein, so stellt der Auftraggeber die Agentur von diesbezüglichen Ersatzansprüchen Dritter frei und wird der Agentur entstandene Schäden ersetzen. Auch die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit ist grundsätzlich Sache und Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

  10. Rechte des Auftraggebers, Vertragsstrafe

    Sofern nicht abweichend vereinbart, räumt die Agentur dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen ein einfaches Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten bezogen auf den vertraglich vereinbarten Zweck innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die Laufzeit des jeweils abgeschlossenen Vertrags ein. Das eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet nicht die Befugnis, Änderungen an den erbrachten Leistungen vorzunehmen, insbesondere diese weiterzuentwickeln oder zu bearbeiten.

    Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

    Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt in jedem Fall aufschiebend bedingt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

  11. Rechte der Agentur

    Die Agentur behält sich ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke vor. Die Agentur ist insbesondere berechtigt, in der Presse und auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrer Homepage, mit Namen und/oder Firmenlogo des Auftraggebers die für diesen erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Die Agentur hat das Recht, auf allen Werbemitteln und Werbemaßnahmen des Auftraggebers als Urheber genannt zu werden. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen zur Erfüllung des Vertrags durch Dritte durchführen zu lassen.

  12. Eigentum an Unterlagen

    Sämtliche von der Agentur erstellte Unterlagen wie Muster, Reinzeichnungen, Dateien, Layouts etc. verbleiben im Eigentum der Agentur. Eine Herausgabe an den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung und erfolgt nur gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung. Zur Aufbewahrung von Unterlagen des Auftraggebers, die der Agentur zur Verfügung gestellt werden, ist die Agentur berechtigt, aber nicht verpflichtet.

  13. Hosting

    Im Regelfall nimmt die Agentur hins. des Hostings Dienstleistungen Dritter in Anspruch. Die Agentur legt großen Wert auf eine hohe Zuverlässigkeit des Servers, der mit möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen laufen wird. Dennoch sind Ausfälle wegen Wartungsarbeiten, Leitungsstörungen, Serverabstürzen usw. aus technischen Gründen nicht vollständig vermeidbar. Die Agentur kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Die Agentur ist berechtigt, die Anbindung zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung), falls ein begründeter Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, insbesondere durch eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten, oder Ermittlungen staatlicher Behörden. Der Auftraggeber ist über die Sperrung unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und ggfs. zu beweisen.

  14. Schlussbestimmungen, Datenschutz

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Anstelle der unwirksamen Klausel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich speichert und verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich in dem Umfang, der im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist; die Agentur ist zum Abschluss von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, die mit den geltenden Datenschutzvorschriften (BDSG, EU-DSGVO) konform sind, einverstanden. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Lüneburg.

Stand: 05.03.2018