Sehr geehrte Damen und Herren,
Wichtiger Hinweis: Prüfen Sie vorab Ihre Kündigungsfristen
Bei ordentlichen Kündigungen kann es beispielsweise so sein, dass der Austritt bei Kündigung zum 30.06. eine Bestätigung zum 31.12. zur Folge hat und spätere Kündigungen erst zum Ende des Folgejahres. Diese individuellen Angaben benötigen wir für die automatisierte Verarbeitung der Kündigungsbestätigungen.
Wir empfehlen die Umsetzung für Ihren Verein wegen eventueller Abmahnungen sowie aufwändiger Rückfragen bei Ihnen in der Geschäftsstelle.
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